Gesundheit umfasst sowohl das körperliche als auch das psychische und soziale Wohlergehen. Daher muss der Arbeitgeber auch eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen, entweder integriert in die Gesamt-Gefährdungsbeurteilung, oder mit Hilfe spezifischer Instrumente. Deshalb hat die BGN branchenspezifische Hilfen zur orientierenden Ermittlung von psychischen Gefährdungen entwickelt:
Beurteilungshilfe "Psychische Gefährdungen im Backgewerbe"
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Beurteilungshilfe "Psychische Gefährdungen im Backgewerbe"
Wenn Sie Arbeitsbereiche identifiziert haben, in denen eine vertiefende Gefährdungsbeurteilung notwendig ist, bieten sich moderierte Analyseworkshops wie die Arbeitssituationsanalyse und das Ideentreffen an, um psychische Belastungen bei der Arbeit genauer zu beschreiben und direkt mit den Betroffenen Maßnahmenvorschläge abzuleiten.
Beschäftigt sich ein Betrieb zum ersten Mal mit der Thematik, ist es sinnvoll, betrieblichen Akteuren eine Grundqualifizierung zu ermöglichen. Die BGN bietet Multiplikatoren aus Betrieben die Möglichkeit, sich im Fachseminar "Methoden der psychischen Gefährdungsbeurteilung" zu qualifizieren.
Bei Rückfragen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen berät Sie gerne Ihre zuständige Aufsichtsperson der BGN (Shortlink 1122). Betriebe, die am Branchenmodell teilnehmen, finden Ihr zuständiges BGN-Kompetenzzentrum unter dem Shortlink 383.
Benötigen Sie Beratung zu vertiefenden Analysen im Rahmen einer Organisationsentwicklung berät Sie ebenfalls die BGN (Abteilung Bildung und Organisationsentwicklung; Shortlink 1213).
Hier finden Sie weiterführende Informationen und Medien der BGN zum Thema psychische Belastungen:
Erschöpft, gestresst, ausgebrannt: Stress kann die Gesundheit gefährden. Damit es so weit nicht kommt: psychische Gesundheit der Beschäftigten fördern und stärken
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Erschöpft, gestresst, ausgebrannt: Stress kann die Gesundheit gefährden. Damit es so weit nicht kommt: psychische Gesundheit der Beschäftigten fördern und stärken
Sie können sich bei der Durchführung von vertiefenden Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen von den Expertinnen Ihrer Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe beraten lassen.